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Der Name Willings leitet sich wahrscheinlich vom althochdeutschen Personennamen Wielant her. Die erste urkundliche Nennung erfolgte am 15. Juni 1363. An diesem Tag beurkundete Abt Seyfried von Altenburg, dass Albrecht, der Gwendel von Windigsteig, eine Jahrtagsstiftung mit 60 Pfennigen Dienst auf die dem Kloster Altenburg lehnbare Wiese an dem Burlings (Willings) zu Windigsteig gelegt habe. 1388 verkauften Friedrich und Hanns von Hochenberg Hanns Strein drei Pfund Gülte zu Hauspach, zum Wielinngß und Haselbach.
1490 verlieh Kaiser Friedrich III. Hans Metschacher das Landgericht im Markte Windischsteig, das von Weinpolz bis Nonndorf und von Wohlfahrts bis Wielling reichte. 1543 hatte Wolfhart Strein Güter am Wielings. 1633 siegelte Eva Katharina Strein ein Urbar der Herrschaft Schwarzenau. In das Landgericht Schwarzenau gehörte Wielings mit vier Häusern.
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