Das Schnupperticket "VOR KlimaTicket MetropolRegion" kann von Gemeindebürger:innen der Marktgemeinde Windigsteig seit 01.08.2022 im Gemeindeamt tageweise entliehen werden.
Ausleihbedingungen:
1. Ausleihgebühr
Mit dem Schnupperticket können die in der Marktgemeinde Windigsteig gemeldeten Bürger:innen die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien, Niederösterreich und Burgenland kostenlos nutzen.
Das Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Kinder müssen ein eigenes Schnupperticket entlehnen. Für jeden Tag stehen zwei übertragbare Jahreskarten als Schnupperticket zur Verfügung.
2. Ausleihberechtigung und Ausleidauer
Die Fahrkarten können für bis zu drei aufeinander folgenden Tagen zu den nachstehend angeführten Bedingungen ausgeliehen werden.
3. Ausleihvorgang
Die Fahrkarten können im Gemeindeamt, telefonisch unter 02849/2303, reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt („first come, first serve“- Prinzip). Die Fahrkarten müssen im Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht werden. Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Ausleihbedingungen (Kosten bei Verlust!) mit Unterschrift bestätigt.
Die Abholung der Fahrkarten hat am Nutzungstag bis spätestens 10.00 Uhr zu erfolgen. Ab 10.00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder frei gegeben.
Die Rückgabe der Fahrkarten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung bis spätestens 08.00 Uhr zu erfolgen. Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten des Gemeindeamtes kann auch mittels Einwurfs der Fahrkarten, in einem mit dem Namen des/der Entlehners/Entlehnerin versehenen Kuvert, in den Briefkasten der Marktgemeinde Windigsteig (rechts vor der Eingangstür) erfolgen.
Öffnungszeiten Gemeindeamt Windigsteig
Montag: 08.00 bis 12.30 Uhr, 13.30 bis 17.30 Uhr
Dienstag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 07.00 bis 12.30 Uhr
Freitag: 08.00 bis 12.30 Uhr
Bei Fahrkartenverlust hat der/die Entlehnende den verbleibenden Fahrkartenwert zu ersetzen. Der Mindestersatz beträgt € 100,00 pro Karte.
Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben (d.h. sie stehen dann möglicherweise für eine nächstfolgende Reservierung nicht zur Verfügung), werden den säumigen Fahrkarten-Nutzer:innen die Kosten der Streckenkarte Windigsteig – Wien und retour verrechnet, damit die Nachnutzer:innen die vorreservierte Fahrt kostenfrei konsumieren können.
Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe der Fahrkarten ersucht (Tel. 02849/2303).
Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.
Die Marktgemeinde Windigsteig behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor den Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.
Allgemein:
Bei der Abholung der Tickets ist ein Datenblatt auszufüllen, Sie erklären mit Ihrer Unterschrift das Vor-Schnupperticket auszuleihen, die Ausleihbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden sind. Ihre Daten werden nur für den reibungslosen Ablauf der Schnupperticket-Ausleihe aufbewahrt und verwendet.
Mit Ihrer Unterschrift geben Sie die Zustimmung zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte zum Zwecke der einfachen Koordinierung der Entlehnung zwischen aktuellen und nachfolgenden Nutzer:innen.
Wenn Sie folgendes Datenblatt vorab ausfüllen und bei der Abholung des Tickets mitbringen, kann der Verwaltungsaufwand beschleunigt werden.
Nutzungsbedingungen mit Formular 2023/24.pdf