Wasserzähler Selbstablesung

wasseruhr

Mit der Gemeindevorschreibung im 4. Quartal wird der Wasserverbrauch nach der tatsächlich verbrauchten Wassermenge abgerechnet.

Aus diesem Grund werden Sie höflich ersucht, Ihren Wasserzählerstand bis spätestens 27. Oktober 2023 am Gemeindeamt bekanntzugeben. Gerne nehmen wir die Meldung telefonisch, per E-Mail oder mittels Ableseformular entgegen.

Ableseformular Wasserzähler.pdf

Sollte bei Ihrer Liegenschaft bereits ein digitaler Wasserzähler montiert worden sein (digitale Zähler haben eine beige/graue Kappe), müssen Sie keine Meldung abgeben, in diesem Fall wird der Wasserzähler von der Gemeinde digital ausgewertet.

Die Wasserbezugsgebühr wird gemäß § 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz in Verbindung mit § 8 Wasserabgabenordnung der Marktgemeinde Windigsteig aufgrund der einmaligen Ablesung im Kalenderjahr berechnet und die neuen Teilbeträge für den nächsten Abrechnungszeitraum ermittelt.

Die jährliche Ablesung ist auch deshalb wichtig, da etwaige Wasserverluste erkannt werden können und Gebrechen behoben werden können.

Um den administrativen Aufwand möglichst gering zu halten, ersuchen wir um Einhaltung des angegebenen Abgabetermins.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

05.10.2023