Registrierung eines neuen Volksbegehren
- Bundespräsidentenwahl: faires Wahlrecht
Wahlberechtigte Personen haben ab dem genannten Zeitpunkt die Möglichkeit für das jeweilige Volksbegehren, via Internet mittels einer qualifizierten elektronischen Unterschrift („Handysignatur“) oder mittels persönlicher Unterschrift am Gemeindeamt zu den Amtsstunden, Unterstützungserklärungen abzugeben.