Regenwasserversickerung & -nutzung

Die Marktgemeinde Windigsteig fördert die Regenwasserversickerung auf Eigengrund bzw. die Regenwassernutzung und somit den Ankauf und die Errichtung von

  • Regenwasserzisternen,
  • Sickerschächten und 
  • Biotopen für die Regenwassereinleitung.

Die Installation der Anlage erfordert einen fachmännischen Einbau durch konzessionierte Unternehmen. Die Förderung richtet sich an Liegenschaftseigentümer:innen von Ein- und Mehrfamilienhäusern.

Es soll ein Anreiz zur Verminderung der Regenwasserableitung über den Kanal u.a. Entlastung der Kläranlage und die Versickerung des Regenwassers zur Bildung von Grundwasser geschaffen werden.

Förderhöhe

Die Förderhöhe beträgt 20 % der Anschaffungs- und Errichtungskosten, höchstens € 500,00, pro Liegenschaft.

Wird kein Niederschlagswasser einer Liegenschaft in den öffentlichen Kanal eingeleitet, entfällt der 10%ige Regenwasserzuschlag der Kanalbenützungsgebühr.


Ablauf

  1. Baubewilligung durch die Gemeinde 
  2. Die Sickeranlage ist von einem befugten Fachmann (Baumeister) vor Baubeginn festzulegen und zu dimensionieren - Berechnung der Sickerfläche/Sickervolumen bzw. Zisternengröße
  3. Die Fertigstellung der Sickeranlage ist der Baubehörde zu melden, dabei sind folgenden Unterlagen von einem befugenden Fachmann (Baumeister) beizulegen:
    -  Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Sickeranlage und gegebenenfalls eine
    -  Bestätigung, dass keinerlei Niederschlagswässer auf der Liegenschaft in den öffentlichen Kanal  
       eingeleitet werden

Notwendige Unterlagen

  • Förderansuchen
  • Berechnung der Sickerfläche, Sickervolumen bzw. Zisternengröße
  • Bestätigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Sickeranlage
  • ggb. Bestätigung, dass keinerlei Niederschlagswässer in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden
  • Rechnung
  • Zahlungsbestätigung

Förderantrag Regenwasserversickerung, -nutzung

Förderrichtlinien Regenwasserversickerung, -nutzung