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Die Marktgemeinde Windigsteig gewährt Ansuchenden eine Förderung für erworbene Objekte im Gemeindegebiet Windigsteig welche vor 1960 errichtet wurden.
Der Förderwerber muss seinen Hauptwohnsitz vor Antragstellung in das betroffene Objekt verlegt haben. Zum Schutz eines gepflegten Ortsbildes muss notfalls eine Fassadensanierung durchgeführt worden sein (Beurteilung durch den Gemeindevorstand). Die Förderung deckt auch den Abriss von alten Wohnobjekten mit hierauf folgender Neuerrichtung ab.Die Höhe der Förderung beträgt bis zu max. € 3.000,-.
Antrag_Förderung_Ortsbelebung_für_Wohnhäuser.pdf herunterladen (0.12 MB)
Über die genauen Richtlinien und Kriterien informieren Sie gerne unsere Gemeindebediensteten.