Hundeabgabe


Betrag pro Jahr
Nutzhunde€   6,54
Hunde€ 22,00
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential€ 96,00
Hundemarke€   3,00 (einmalig)


Halter*innen von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihre Tiere eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden. Im Zuge der Anmeldung bei der Gemeinde, wird eine amtliche Hundemarke ausgegeben, der Halter hat dafür zu Sorgen, dass diese am Halsband des Hundes getragen wird.