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Die Marktgemeinde Windigsteig gewährt unter bestimmten Voraussetzung eine Wohnbauförderung für die erstmalige Errichtung eines Eigenheimes auf einem Grundstück im Gemeindegebiet Windigsteig.Die Gemeindewohnbauförderung dient als Unterstützung für die erstmalig anfallende Aufschließungsabgabe.
Die Förderhöhe beträgt € 5.000,00. Voraussetzung für die Gewährung dieser Förderung ist die Begründung eines Hauptwohnsitzes in der Gemeinde, der für mindestens 11 Jahre aufrecht bleiben muss. Auf die Förderung besteht keine Rechtsanspruch.