Friedhofsgebühren

Friedhofstor


Erdgrabstellen - 10 Jahre
Einzelgrab - bis zu zwei Leichen und Urnen
€ 180,-
Familiengrab - bis zu vier Leichen und Urnen
€ 360,-
Urnensäulen€ 1.500,-


Sonstige Grabstellen - 20 Jahre
Grüfte bis zu drei Leichen und Urnen
€ 720-
Grüfte bis zu sechs Leichen und Urnen
€ 1.190,-


Beerdigungsgebühr
Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab
€ 900,-
Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen
€ 390,-
Beisetzen einer Leiche in einer Gruft für Leichen
€ 200 für Leistungen Gem., € 800 für Steinmetz
€ 1.250,-
Beisetzen einer Urne in einer Gruft für Leichen
€ 150 für Leistungen Gem., € 800 für Steinmetz
€ 1.190,-
Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich
die Gebühr um
€ 800,-
Beisetzung einer Urne in oder auf einem Erdgrab, wenn hierfür eine entsprechende Nische/Säule/Abteil vorbereitet wurde und keine Graböffnung/Schließung oder Beisetzung seitens der Gemeinde notwendig ist
€ 195,-
Beisetzung einer Urne in einer von der Gemeinde errichteten Urnensäule€ 195,-



Enterdigungsgebühr
Für die Enterdigung einer Leiche wird das Zweifache der jeweiligen Beerdigungsgebühr verrechnet.


Gebühr für die Benützung der Aufbahrungshalle
1. für den ersten angefangenen Tag € 50 und für jeden weiteren angefangenen Tag € 10


Friedhofskataster

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 07.03.2019 soll im Friedhof ein Wegenetz mit 90 cm Gangbreite entstehen. Der Gemeinderat hat festgelegt, dass die Gräber im Anlassfall dem neuen Friedhofskataster angepasst werden müssen.

Anlässlich einer Graböffnung oder Graberneuerung werden Sie daher ersucht, Kontakt mit dem Gemeindeamt aufzunehmen.

Freidhofskataster.pdf herunterladen (0.31 MB)

Bildergalerie Friedhof