Aufschließungsabgabe

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt480,00 € Einheitssatz

Die Aufschließungsabgabe ist eine einmalig zu entrichtende Gemeindeabgabe und dient für den Ausbau der Fahrbahn, des Gehsteiges, der Oberflächenentwässerung und der Beleuchtung der Straße für die jeweilige Liegenschaft.

Die Aufschließungsabgabe ist vom Eigentümer zu entrichten, wenn das Grundstück zum Bauplatz erklärt wird oder eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes oder einer großvolumigen Anlage auf einem Bauplatz erteilt wird.

Sie wird aus dem Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient und Einheitssatz errechnet.

Für einen Bauplatz mit einer Grundstücksfläche von 1.000 m², würde das einen Aufschließungsabgabe von A= √ 1.000 x 1,25 x 480 = € 18.973,66 ergeben.