Information zur Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023.
Durch die Änderung sollen die Sicherheitsstandards im Zusammenleben zwischen Mensch und Hund erhöht werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Meldepflicht für alle ab 01. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde bei der örtlich zuständigen Gemeinde
- Verpflichtender "NÖ Hundepass" (allgemeine Sachkunde) für Halter:innen von Hunden vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 01. Juni 2023 - Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes bei der Gemeinde (mit Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage)
- Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung (€ 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden) für alle Hundehalter:innen - Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
- Übergangsbestimmungen: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 01. Juni 2025 bei der Gemeinde für alle vor dem 01. Juni 2023 gehaltenen Hunde
- Festlegung einer neuen Obergrenze zur Haltung von Hunden (max. 5 Hunde) in einem Haushalt, für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial gilt eine Obergrenze von 2 Hunden
Information als PDF
Nähere Informationen auf der Homepage der NÖ Landeregierung: https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
Bei Frau Nicole Mader, Obfrau und Hundetrainerin der Hundeschule Vitis besteht das Angebot die allgemeinen Sachkunde als die erweiterte Sachkunde zu absolvieren. Nähere Infos unter https://hundeschule-vitis.at/.
Nicole Mader
Tel.: 0677/626 286 96
Mail: hundeschule-vitis@hotmail.com