Verlautbarung Volksbegehren

clipboard

Das Bundesministerium für Inneres hat der Einleitung des Verfahrens für die Volksbegehren

  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

stattgegeben.

Die Stimmberechtigten können innerhalb des gemäß § 6 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 2018 – VoBeG festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist von Montag, 31. März 2025 bis einschließlich Montag, 07. April 2025, in jeder Gemeinde in den jeweiligen Text samt Begründung der Volksbegehren Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu diesem Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift auf einem von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Eintragungsformular erklären. (Bringen Sie zur Eintragung einen amtlichen Lichtbildausweis mit.)
Die Eintragung kann auch online mittels ID-Austria erfolgen (www.bmi.gv.at./volksbegehren).

Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag 24. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Bitte beachten: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt.

In der Gemeinde Windigsteig können Eintragungen an folgender Adresse vorgenommen werden:
Gemeindeamt Windigsteig, Marktplatz 4, 3841 Windigsteig

Eintragungen können an nachstehenden Tagen zu folgenden Zeiten am Gemeindeamt vorgenommen werden:

Eintragungszeiten
Montag, 31.03.202508:00 - 20:00 Uhr
Dienstag, 01.04.202508:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch, 02.04.202508:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag, 03.04.202508:00 - 16:00 Uhr
Freitag, 04.04.202508:00 - 16:00 Uhr
Samstag, 05.04.2025geschlossen
Sonntag, 06.04.2025geschlossen
Montag, 07.04.202508:00 - 16:00 Uhr

Online können Eintragungen bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (7. April 2025), 20.00 Uhr, durchführt werden.

Verlautbarung über das Eintragungsverfahren von 3 Volksbegehren

17.02.2025