Wahltag: 29. September 2024
Stichtag: 09. Juli 2024
Im August erhalten alle Wahlberechtigten die „Amtliche Wahlinformation – Nationalratswahl 2024“ (siehe Abbildung).
Die „Amtliche Wahlinformation“ ist personalisiert und enthält:
- einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet
- einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert
- einen Barcode für die schnellere Abwicklung am Wahltag
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie die personalisierte „Amtliche Wahlinformation“ und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 29. September ins Wahllokal mit.
Wahlkartenantrag
Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für eine Briefwahl. Dazu stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- persönlich am Gemeindeamt
bis spätestens Freitag, 27. September 2024, 12:00 Uhr
- schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte und Rücksendekuvert
bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024, 24:00 Uhr
- E-Mail mit Kopie eines amtl. Lichtbildausweises und Angabe einer Begründung
bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024, 24:00 Uhr
- elektronisch im Internet
bis spätestens Mittwoch, 25. September 2024, 24:00 Uhr
Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie unter www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Bitte beachten Sie: Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!
Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.
Wahlkarten werden grundsätzlich mittels eingeschrieben Briefsendung zugestellt. Keine eingeschriebene Briefsendung ist erforderlich, wenn die Wahlkarte persönlich beantragt wurde oder wenn eine Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur ("ID-Austria") beantragt wurde.
Die Wahlkarte muss bis spätestens 29. September 2024, 17:00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde einlangen. Es besteht die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in jedem geöffneten Wahllokal oder bei jeder Bezirkswahlbehörde abzugeben.