Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes zwischen 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde zu beantragen.
Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung, vorausgesetzt, die Richtlinien werden erfüllt.
Alle relevanten Informationen finden Sie unter: www.noe.gv.at
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.Richtlinien_NÖ_Heizkostenzuschuss 2025/2026
Antragsformual_NÖ_Heizkostenzuschuss_2025/2026