Hundehaftpflichtversicherung: Frist bis 01.06.2025

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Gemäß der Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes, die am 01.06.2023 in Kraft getreten ist, sind Hundehalter:innen verpflichtet, für alle Hunde, die vor diesem Datum gehalten wurden, spätestens bis zum 01. Juni 2025 einen Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung am Gemeindeamt vorzulegen.

Die vorgeschriebene Versicherungssumme beträgt mindestens € 725.000 pro Hund. Wird der erforderliche Nachweis nicht rechtzeitig erbracht, handelt es sich um eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 10.000 geahndet werden kann.

Betroffene Hundehalter:innen haben noch bis 01.06.2025 Zeit, die gesetzliche Vorgabe zu erfüllen und den Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung rechtzeitig bei der Gemeinde vorzulegen.

10.12.2024