Die Hochwasserzuwendung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Personen, deren Wohngebäude durch das Hochwasser im September 2024 überflutet und beschädigt wurden. Ergänzend zu den bereits beantragten bzw. ausbezahlten Hilfen unterstützt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nun mit einem zusätzlichen Programm alle Privatpersonen, die im September 2024 (zwischen 12.09.2024 und 17.09.2024) vom Hochwasser durch eine Überflutung des Wohnraums an ihrem Hauptwohnsitz betroffen waren. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.06.2025 eingebracht werden.
Die Anträge können ab sofort bis 30. Juni 2025 unter http://www.hochwasserzuwendung.at gestellt werden, nähere Informationen entnehmen Sie bitte der nachstehenden Datei:
Hochwasserzuwendung Informationsblatt für Privatpersonen
Erforderliche Unterlagen:
- Das von der Gemeinde unterzeichnete und abgestempelte Schadenserhebungsprotokoll
- Auszug aus dem zentralen Melderegister
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Unterfertigte Abschlusserklärung (Datei: Hochwasserzuwendung Abschlusserklärung)
- Zusätzliche Unterlagen bei "Wohnraumbeschaffung": saldierte (bezahlte) Rechnung(en) oder – Mietvertrag/Mietverträge inklusive Zahlungsnachweis(e)
Antragstellung und Kontakt
Zum Online-Antrag: https://antrag.hochwasserzuwendung.at
Die MitarbeiterInnen der KPC stehen beratend zur Seite.
Serviceteam Hochwasserzuwendung
Kommunalkredit Public Consulting GmbH
Türkenstraße 9, 1090 Wien
Telefon: +43 1 /31 6 31-727
E-Mail: hochwasserzuwendung@kommunalkredit.at
Website: www.hochwasserzuwendung.at