Wahltag: 26. Jänner 2025
Stichtag: 30. September 2024
Im Dezember erhalten alle Wahlberechtigten die „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“.
Die „Amtliche Wahlinformation“ ist personalisiert und enthält:
- einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet
- einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert
- einen Barcode für die schnellere Abwicklung am Wahltag
Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie die personalisierte „Amtliche Wahlinformation“ und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mit.
Wahlkartenantrag
Falls Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für eine Briefwahl. Dazu stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- persönlich am Gemeindeamt
bis spätestens Freitag, 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr - schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte und Rücksendekuvert
bis spätestens Mittwoch, 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr - E-Mail mit Kopie eines amtl. Lichtbildausweises und Angabe einer Begründung
bis spätestens Mittwoch, 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr - elektronisch im Internet
bis spätestens Mittwoch, 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr
Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie unter www.meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.
Bitte beachten Sie: Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden!
Bei persönlicher Beantragung und Ausfolgung der Wahlkarte, kann diese unmittelbar am Gemeindeamt zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet werden und am Gemeindeamt hinterlegt werden.
Bei schriftlicher Beantragung der Wahlkarte muss die Wahlkarte eingeschrieben zugestellt werden!